AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrräder

AGB Fahrradvermietung

§ 1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Vermietung von Fahrrädern jeder Art, welche die tours, film & coffee GmbH, Geschäftsführer Heinz Braunhofer, Pappelallee 76, 10437 Berlin (im folgenden Vermieter genannt) anbietet. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen an

§ 2. Pflichten des Vermieters
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem technischem Zustand zur Verfügung zu stellen.
2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur am Fahrrad notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese vorzunehmen oder aber dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen, anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.

§ 3. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände. Vor der Nutzung muss er sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen sowie einen Fahrtauglichkeitstest durchführen. Liegt bei Beginn der Nutzung offensichtlich ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte vor oder tritt er während der Nutzung auf, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu informieren und die Nutzung des Fahrrades unmittelbar zu unterlassen.
2. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
3. Der Vermieter ist berechtigt bei einem Schaden oder Verlust des Fahrrades den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
4. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.
5. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er das Fahrzeug beherrscht und die Regeln der StVO kennt und für deren Einhaltung selbst verantwortlich ist. Die Benutzung abseits befestigter Wege, zu sportlichen Wettbewerben oder die Weitervermietung der Mietgegenstände sind ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Während das Fahrzeug nicht genutzt wird, ist es mit einem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Schloss an festen Gegenständen wie Fahrradbügeln, Masten etc. anzuschließen. Bei Verlust oder Totalschaden haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrrades, wobei der Diebstahl polizeilich anzuzeigen ist.

Bei Verlust eines Fahrradschlosses oder Schlüssel erheben wir eine Gebühr i.H.v. € 20,- bzw. € 10,-.

7. Das Mindestalter für Mieter beträgt 16 Jahre. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre werden die Mietgegenstände nur abgegeben, wenn sie während der Dauer der Miete von Erwachsenen beaufsichtigt werden. In diesem Fall haftet der unterzeichnende Erwachsene.
8. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrzeuges dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
9. Ist der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muss er dem Vermieter mitteilen.

$ 4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.

$ 5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Fahrradvermietung) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 6. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Mitte

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